Hessischer Landtag hat das Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern einstimmig verabschiedet
Die Landesbeauftragte erinnerte daran, dass durch den Wegfall des Wohnortzuweisungsgesetzes des Bundes zum 31.12.2009 ein entsprechendes Landesgesetz notwendig wurde, da die Regelungen für eine landesinterne Zuweisungsregelung ansonsten ihre Gültigkeit verloren hätten.
Im Rahmen der Evaluation hatten die Kommunalen Spitzenverbände darum gebeten, dass trotz starken Rückgangs der Zugangszahlen die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Hessen über das Jahr 2009 hinaus den Gebietskörperschaften weiter nach Quoten zugewiesen werden sollten. Darüber hinaus sei eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb der von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler und eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen notwendig.
„Ich bin froh und zufrieden darüber, dass der Hessische Landtag das Gesetz einstimmig beschlossen hat und die kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung diesem notwendigen Landesgesetz zugestimmt haben“, so die Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf abschließend.