Union der Vertriebenen - Landesverband Hessen

Hessischer Landtag hat das Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern einstimmig verabschiedet

Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf hat sich für Umsetzung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in den letzten Monaten eingesetzt

Die Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, hat ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Hessische Landtag in seiner Plenarsitzung am 19. November 2009 das Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern einstimmig verabschiedet hat.

Die Landesbeauftragte erinnerte daran, dass durch den Wegfall des Wohnortzuweisungsgesetzes des Bundes zum 31.12.2009 ein entsprechendes Landesgesetz notwendig wurde, da die Regelungen für eine landesinterne Zuweisungsregelung ansonsten ihre Gültigkeit verloren hätten.

Im Rahmen der Evaluation hatten die Kommunalen Spitzenverbände darum gebeten, dass trotz starken Rückgangs der Zugangszahlen die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Hessen über das Jahr 2009 hinaus den Gebietskörperschaften weiter nach Quoten zugewiesen werden sollten. Darüber hinaus sei eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb der von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler und eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme dieser Einrichtungen notwendig.

„Ich bin froh und zufrieden darüber, dass der Hessische Landtag das Gesetz einstimmig beschlossen hat und die kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung diesem notwendigen Landesgesetz zugestimmt haben“, so die Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf abschließend.