Union der Vertriebenen - Landesverband Hessen

Landesbeauftragter Friedrich schlägt Weltgedenktag für das Selbstbestimmungsrecht vor

Veranstaltung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Hessen in Obertshausen zum Gedenken an den 4. März 1919

Der Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Rudolf Friedrich, hat bei der Veranstaltung der Sudetendeutschen Landsmannschaft Hessen in Obertshausen zum Gedenken an den 4. März 1919 an die 54 Toten und 104 Verletzte erinnert, die bis heute im kollektiven Gedächtnis der Sudetendeutschen fest verankert sind. Die Sudetendeutschen begehen diesen 4. März 1919 als Tag des Selbstbestimmungsrechts. Vor 90 Jahren haben Schüsse tschechischen Militärs auf unbewaffnete sudetendeutsche Männer, Frauen und Kinder die Forderung nach Selbstbestimmung brutal und nachhaltig erstickt.
Landesbeauftragter Rudolf Friedrich bei der Gedenkrede in ObertshausenLandesbeauftragter Rudolf Friedrich bei der Gedenkrede in Obertshausen

„Wir fordern an diesem Tag nicht nur das Recht der Selbstbestimmung für die vertriebenen Sudetendeutschen, sondern ebenso für alle Völker und Volksgruppen, weil nur dies einen wirklich gesicherten Frieden in Europa bewirken kann“, so Friedrich. Dieser Einsatz für das Recht auf Selbstbestimmung entspringe also nicht einer egoistischen Rechthaberei, sondern einer tiefen Friedensliebe und einer tief verwurzelten europäischen Gesinnung.

„Auch Deutsche und Tschechen waren, sind und bleiben Nachbarn in Europa. Diese Nachbarschaft verpflichtet beide Seiten. Wir bekennen uns zu Fehlverhalten und Schuld der Deutschen. Wir müssen erwarten, dass auch die Tschechen Schuld bekennen. Die Vertreibung war und ist ein Verbrechen. Darüber muss geredet werden, und zwar vorbehaltlos. Verständigung wird entscheidend von der Bereinigung der zwischen Deutschen und Tschechen bestehenden Konflikte abhängen. Dazu gehören Mut und Weitsicht“, stellte der Landesbeauftragte fest.

Europa war das Ziel, das schon 1949 in der Eichstätter Advents-Deklaration, der Detmolder Erklärung und schließlich auch in der 1950 verabschiedeten Charta der Heimatvertriebenen festgelegt wurde. Auch heute sei Europa unsere Hoffnung. „Wir wollen Frieden in Europa und wir wollen Gerechtigkeit für unsere Heimat und in unserer Heimat. Dazu mahnt uns der 4. März 1919“, so Rudolf Friedrich.

Von Richard von Weizsäcker stamme das Wort „Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Zukunft“. Auch der 4. März 1919 sei Teil dieser Vergangenheit, vor der man die Augen nicht verschließen dürfe. Für Deutsche und Tschechen müsse gelten, sich gemeinsam und ehrlich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen und dann auch gemeinsam europäische Wege für die Zukunft zu suchen.

Es sei eine aktuelle Mahnung, mit Entschiedenheit für das Recht auf die Heimat und das Selbstbestimmungsrecht einzutreten, und zwar für alle Völker und Volksgruppen. „Wer uns heute entgegnet, diese Mahnung nach 90 Jahren zu vergessen, dem entgegne ich selbstbewusst, dass derjenige, der die Geschichte ignoriert, keine Zukunft hat“. Ist es nicht an der Zeit, einen Weltgedenktag für das Selbstbestimmungsrecht einzuführen? Ich schlage einen solchen Weltgedenktag vor und nenne dafür den 4. März“, so Friedrich zum Abschluss seiner Gedenkrede.