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16.03.2023, 16:42 Uhr
Lindholz/de Vries: Die Ablehnung von Spätaussiedlern durch die Ampel ist ein humanitärer Skandal
Faeser muss ihren Kurs dringend zugunsten der Aussiedler korrigieren
Wiesbaden, 16. März 2023 - Bundesinnenministern Nancy Faeser hat am gestrigen Mittwoch im Bundestag in der Regierungsbefragung auf Nachfrage der Union zum Stand der Spätaussiedleraufnahme in der Bundesrepublik berichtet. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSUBundestagsfraktion, Andrea Lindholz, und Christoph de Vries, Vorsitzender der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion: 
Andrea Lindholz: „Ausgerechnet mit Ausbruch des Ukrainekriegs hat die Bundesregierung einen Kurswechsel hin zu einer restriktiven und aus unserer Sicht auch rechtswidrigen Aufnahmepraxis für Spätaussiedler aus der Ukraine und Russland vorgenommen. Die Ablehnung der Anträge von zigtausenden Angehörigen der deutschen Minderheit, die von Kriegszerstörungen in der Ukraine oder Repressionen in Russland betroffen sind, ist ein humanitärer Skandal. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass kein Mitglied der Bundesregierung seit Kriegsausbruch die deutschen Minderheiten vor Ort besucht hat. Es ist gut, dass die Bundesinnenministerin in der Regierungsbefragung auf Druck der Union angekündigt hat, per Gesetzesänderung zur alten Aufnahmepraxis zurückkehren zu wollen. Auf ausdrückliche Nachfrage hat sie auch eine wohlwollende Prüfung einer Vorwirkung der Gesetzesänderung zugesagt. Kein Spätaussiedler darf Opfer eines zögerlichen Gesetzgebungsvorhabens der Bundesregierung werden.“

Christoph de Vries: „Wir wollen, dass die Tore nach Deutschland für unsere Landsleute weiterhin offenbleiben. Wir erwarten, dass die Bundesinnenministerin dem Bundesverwaltungsamt umgehend eine Weisung erteilt, damit die Ablehnungswelle schon vor der Gesetzesänderung gestoppt wird. Die Ursache der Ablehnungsbescheide ist nicht das von Frau Faeser angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, sondern die völlig unbegründete restriktive Auslegung durch das Bundesverwaltungsamt. So hat das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Union bestätigt, dass die neue Praxis des Bundesverwaltungsamtes erst seit Februar 2022 angewendet wird. Frau Faeser hat damit auch die Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen, Frau Pawlik, in die Schranken gewiesen, die fälschlicherweise die frühere Bundesregierung für die verschärfte Aufnahmepraxis verantwortlich gemacht hatte.“